Jetzt steht unten nur das ich wenn Zollgebühren anfallen ich sie bezahlen muss. Nur jetzt weiß ich nicht wie viel auf mich zukommt oder ob ich Überhaupt noch etwas zahlen muss.
Vielen Dank im Vorraus.
Viele Grüße Jonas
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Sendungen unter 22 € sind abgabenfrei, ab 22 € fällt Umsatzsteuer an, die wird allerdings erst ab 5€ erhoben, darunter wegen geringfügigkeit nicht. Wichtig ist das das Paket richtig vom Absender deklariert wird, wenn du Pech hast must du es beim Zoll abholen. Genaueres findest du hier: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/...-wert_node.html
Denk bitte dran das für den Zoll der Preis für die Ware plus Porto wichtig ist ! Du bist zwar bei 21 Euro ... hast aber das Porto nicht berücksichtigt.
Bist Du Dir da sicher? Ich dachte das nämlich auch, aber dann lag eine Sendung beim Zoll, wo ich mich innerlich schon mit einer saftigen Verzollung abgefunden hatte. Hab mich ziemlich über mich geärgert, daß ich das Porto nicht mit eingerechnet hatte. Und, siehe da, das ganze ging ohne weitere Gebühren ab (außer der Einfuhrumsatzsteuer natürlich). Kann jetzt natürlich auch ein Fehler oder ein 'ich drück mal ein Auge zu' sein. Beides halte ich aber beim deutschen Zoll für recht unwahrscheinlich. Wie die genaue gesetzliche Regelung dazu ist würde mich allerdings mal interessieren. Gruß, Martin
ich versuche mal Licht ins dunkel zu bekommen. Bis 22,00€ Warenwert (ohne Transportkosten) fällt nichts an. Zwischen 22,00€ und 150,00€ fällt die EuSt. (19%) an. Ab 150,00€ kommt zusätzlich noch die Zollgebühr dazu.
Auf der Seite www.zoll.de habe ich folgenden Artikel entdeckt:
Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer wie in der Zollinhaltserklärung (CN 22/CN 23) ausgewiesen. Eine Prüfung, ob die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert enthalten sind, erfolgt nicht.
Falls wegen ungenauer oder fehlender Angaben in der Zollinhaltserklärung – wie in den meisten Fällen - eine mündliche Zollanmeldung abzugeben ist, sind zur Feststellung des Warenwertes geeignete Unterlagen (z.B. Handelsrechnung) vorzulegen. Der Rechnungsbetrag einschließlich ggf. enthaltener ausländischen Umsatzsteuer und ggf. enthaltener Beförderungs- bzw. Portokosten ist die Grundlage für die Ermittlung des Warenwertes. Hinzurechnungen oder Abzüge der ausländischen Umsatzsteuer, der Beförderungs- bzw. Portokosten finden nicht statt.
Sollten jetzt die zu bezahlenden Abgaben unter 5,00€ liegen, werden diese vom Zoll nicht erhoben (Freibetrag). Damit ergibt sich ein theoretischer Zollfreier Warenwert von 26,30€.
Hallo Klaus, danke für die Ausführungen! Das ist ja mal klar ausgedrückt. D.H. eigentlich gilt das Porto mit, aber geprüft wird es nicht. Also zählt ohne. Es sei denn es steht in der Gesamtsumme der Rechnung, dann gilt 5€ Freibetrag. Hab ich das richtig verstanden??? Geile Regelung! Für mich heißt das: immer 10EUR unter der Grenze bleiben, dann kann nix passieren. Gruß, Martin